Corona-Update: Keine Zugangsbeschränkungen auf der Anlage
Die Nutzungsregeln für die städtischen Sportanlagen wurden von der Stadt Bochum an die Inzidenzstufe 0 angepasst. Nun können wir ohne weitere Beschränkungen im Trainings- oder Spielbetrieb Zuschauer auf die Anlage lassen!
Praktiziert bitte weiterhin Social Distancing.
Im Folgenden findet ihr die genauen Regelungen:
Verpflichtung der Sportvereine
zur Nutzung der Bochumer Sportstätten unter Corona-Bedingungen
- Inzidenzstufe 0 - Außensportanlagen
Zur Nutzung der städtischen Sportstätten verpflichten sich die Bochumer Sportvereine zur
Einhaltung der folgenden Regelungen:
Zwischen verschiedenen Personengruppen oder allein Sport treibenden Personen, die
gleichzeitig Sport auf einer Anlage treiben, wird empfohlen den Mindestabstand von
1.5 Metern einzuhalten. Ebenfalls wird empfohlen die Kontakte auf ein Mindestmaß zu
reduzieren.
Die Nutzung der Umkleiden und Duschen sowie weiterer Gemeinschaftsräume ist
unter Beachtung der empfohlenen Hygienemaßnahmen gestattet:
Dauerhafte oder mindestens regelmäßige Durchlüftung mit kurzen
Lüftungsintervallen
Ausreichende Anzahl von Gelegenheiten zum Händewaschen bzw. zur
Handhygiene, insbesondere vor der Nutzung der Räumlichkeiten
Regelmäßige Reinigung von Kontaktflächen und aller Sanitärbereiche
Zur infektionsschutzgerechten Handhygiene oder Reinigung sind Produkte zu
verwenden, die aufgrund einer fettlösenden oder mindestens begrenzt
viruziden Wirkung das SARS-CoV-2-Virus sicher abtöten. Es wird empfohlen,
den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und die Kontakte auf ein
Mindestmaß zu reduzieren.
Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportanlagen im Freien ist bis zur
regulären Gesamtkapazität, jedoch höchstens 5.000 Personen ohne weiteren
Beschränkungen zulässig. Es wird empfohlen, die Mindestabstände weitestgehend
einzuhalten und an Engstellen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, zum Beispiel
in Warteschlagen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen und
Kassenbereichen.
Die Außensportanlagen werden den Vereinen zur Nutzung im Freizeit-
und
Amateursport im Rahmen der oben genannten Regelungen zur Verfügung gestellt. Der
Platz ist frühestens mit Beginn der zugewiesenen Nutzungszeit des Vereins zu
betreten und spätestens mit Ende der Nutzungszeit zu verlassen.
Die Zulässigkeit des Betriebs von Gaststätten richtet sich nach den Regelungen des
§
19 Coronaschutzverordnung. Bei Fragen können Sie sich unter corona-
ordnungsamt@bochum.de melden.
Stand: 13. Juli 2021