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Corona-Update: Keine Zugangsbeschränkungen auf der Anlage

Die Nutzungsregeln für die städtischen Sportanlagen wurden von der Stadt Bochum an die Inzidenzstufe 0 angepasst. Nun können wir ohne weitere Beschränkungen im Trainings- oder Spielbetrieb Zuschauer auf die Anlage lassen!


Praktiziert bitte weiterhin Social Distancing.


Im Folgenden findet ihr die genauen Regelungen:

Verpflichtung der Sportvereine

zur Nutzung der Bochumer Sportstätten unter Corona-Bedingungen


- Inzidenzstufe 0 - Außensportanlagen

Zur Nutzung der städtischen Sportstätten verpflichten sich die Bochumer Sportvereine zur

Einhaltung der folgenden Regelungen:

Zwischen verschiedenen Personengruppen oder allein Sport treibenden Personen, die

gleichzeitig Sport auf einer Anlage treiben, wird empfohlen den Mindestabstand von

1.5 Metern einzuhalten. Ebenfalls wird empfohlen die Kontakte auf ein Mindestmaß zu

reduzieren.

Die Nutzung der Umkleiden und Duschen sowie weiterer Gemeinschaftsräume ist

unter Beachtung der empfohlenen Hygienemaßnahmen gestattet:

Dauerhafte oder mindestens regelmäßige Durchlüftung mit kurzen

Lüftungsintervallen

Ausreichende Anzahl von Gelegenheiten zum Händewaschen bzw. zur

Handhygiene, insbesondere vor der Nutzung der Räumlichkeiten

Regelmäßige Reinigung von Kontaktflächen und aller Sanitärbereiche

Zur infektionsschutzgerechten Handhygiene oder Reinigung sind Produkte zu

verwenden, die aufgrund einer fettlösenden oder mindestens begrenzt

viruziden Wirkung das SARS-CoV-2-Virus sicher abtöten. Es wird empfohlen,

den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und die Kontakte auf ein

Mindestmaß zu reduzieren.

Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportanlagen im Freien ist bis zur

regulären Gesamtkapazität, jedoch höchstens 5.000 Personen ohne weiteren

Beschränkungen zulässig. Es wird empfohlen, die Mindestabstände weitestgehend

einzuhalten und an Engstellen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, zum Beispiel

in Warteschlagen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen und

Kassenbereichen.

Die Außensportanlagen werden den Vereinen zur Nutzung im Freizeit-

und

Amateursport im Rahmen der oben genannten Regelungen zur Verfügung gestellt. Der

Platz ist frühestens mit Beginn der zugewiesenen Nutzungszeit des Vereins zu

betreten und spätestens mit Ende der Nutzungszeit zu verlassen.

Die Zulässigkeit des Betriebs von Gaststätten richtet sich nach den Regelungen des

§

19 Coronaschutzverordnung. Bei Fragen können Sie sich unter corona-

ordnungsamt@bochum.de melden.


Stand: 13. Juli 2021

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